In der aktuellen Coronaschutzverordnung setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes zu den Corona-Indikatoren um (Coronaschutzverordnung ab 19. Oktober).
Es gilt die 3G-Regel
In den öffentlichen Bereichen ist das Tragen einer medizinischen Maske/FFP2 Maske vorgeschrieben. Diese darf zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden.
Ein Negativtest muss bei Anreise vorliegen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 6 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Ein aktueller Test-Nachweis ist während der Veranstaltung jeden Tag vorzulegen.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Test-Nachweispflicht ausgenommen.
Alle Informationen finden Sie außerdem unter: https://corona.duesseldorf.de/schnell/aktuelle-regeln